Stand 08.01.2024

Liebe zukünftige Motorradfahrschüler,

für 2024 ist eine Aufnahme nicht mehr möglich. Lasse dich gerne auf die Warteliste für 2025 schreiben.

 

 

Für die praktische Zweiradausbildung (AM, A1,A2, A, B196,) benötigt der Fahrschüler geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus:

    • einen eigenen passenden Motorradhelm, Kabelkopfhörer
    • Motorradhandschuhe,
    • eine enganliegende Motorradjacke,
    • Rückenprotektor CE (Norm 1621-2), falls nicht in der Motoradjacke integriert
    • eine Motorradhose 
    • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

 

Klasse AM

Mit dem Führerschein der Klasse AM ist es möglich Leichtkrafträder bis zu einem Hubraum von 50ccm zu führen.

(Mindestalter 15 Jahre)

Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Fahrschülers abhängig ist. Daher ist es möglich, dass die Übungsfahrten variieren- durchnittlich sind ca. 10 Übungsfahrten notwendig, um das Wissen und Können zu vermitteln.

Für den Erwerb des Füherscheins der Klasse AM sollte mit einem Betrag von ca. 1150,-€ geplant werden. 


Klasse A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es möglich Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125ccm zu führen.

(Mindestalter 16 Jahre)

Über die Anzahl der Überstunden  kann keine verbindliche Auskunft gegenben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Fahrschülers abhängig ist, die Übungsfahrten variieren daher in der Anzahl. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 8 Übungsfahrten notwendig sind um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten müssen laut Fahrschulausbildungsverordung, Sonderfahrten geleistet werden - beim Erwerb der Klasse A1 sind mindestens 5 Überland-, 3 Nacht- und 4 Autobahnfahrten vorgeschrieben.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 sollte man mit einem Betrag von 1.950,-€ rechnen.

motorad


Klasse A2

Mit dem Führerschein der Klasse A2 ist es möglich mittelschwere Krafträder mit einem Hubraum ab 50ccm zu führen.

(Mindestalter 18 Jahre)

Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Fahrschülers abhängig ist, die Übungsfahrten variieren daher in der Anzahl. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 8 Übungsfahrten notwendig sind um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten müssen laut Fahrschülerausbildungsverordnung, Sonderfahrten geleistet werden- beim Erwerb der Klasse A2 sind mindestens 5 Überland-, 3 Nacht- und 4 Autobahnfahrten vorgeschrieben.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A2 sollte mit einem Betrag von ca. 2120,-€ geplant werden.


Klasse A 

Mit dem Führerschein der Klasse A ist es möglich schwere Krafträder mit einem Hubraum ab 50ccm zu führen.

(Mindestalter 24 Jahre; 20 Jahre nach 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2; 21 Jahre für dreirädrige Krafträder der Klasse A)

Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit eines jeden Fahrschülers abhängig ist. Die Übungsfahrten variieren daher in der Anzahl. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 8 Übungsfahrten notwendig sind, um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten müssen laut Fahrschülerausbildungsverordnung Sonderfahrten abgeleistet werden- beim Erwerb der Klasse A sind mindestens 5 Überland-, 3 Nacht und 4 Autobahnfahrten vorgeschrieben.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A solle mit einem Betrag von ca. 2120,-€ geplant werden.


Klasse A2 (Aufstieg von A1)   

(Mindestalter 18 Jahre; bei 2 Jährigen Vorbesitz A1 ledeglich praktische Prüfung)

Durchschnittlich werden ca. 5 Übungsfahrten benötigt, um das Wissen und Können zu vermitteln. Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben aber auf Wunsch möglich.

Für den Erwerb des Führerscheins A2 Aufstieg sollte mit einem Betrag von 540,-€ geplant werden 


Klasse A (Aufstieg von A2)    

 

Durchschnittlich werden ca. 5 Übungsfahrten benötigt, um das Wissen und Können zu vermitteln. Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben aber auf Wunsch möglich.

Für den Erwerb des Führerscheins A Aufstieg von A2 sollte mit einem Betrag von ca. 540,-€ geplant werden.

 

Schlüsselzahl B196 ( Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein)

Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen exakt die gleichen Kraftfahrzeuge geführt werden, wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1 und zwar deren Hubraum höchstens 125cm³ beträgt, die maximal 11kW (15 PS) an Motorleistung erbringt und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg beträgt.

 ( Mindestalter min. 25 Jahre,  mind. 5 Jahre im Besitzt der Klasse B, kein Aufstieg auf A2 möglich und die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig)

4 Doppelstunden à 90 Minuten Zweiradspezifischen Theorieunterricht und 5 Doppelstunden á 90 Minuten praktisches Fahren. ( je nach Eignung auch mehr Fahrstunden gegen Aufpreis)

Für den Erwerb der Schlüsselzahl B 196 wird mit einer Kursgebühr von ca. 850,-€ geplant.

 

Bad Doberan

Kröpeliner Str. 4
18209 Bad Doberan

Montag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr

Dienstag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 18.30 Uhr

Mittwoch:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr

Rostock

Dethardingstraße 94
18057 Rostock

 

 

Güstrow

Neue Straße 43
18273 Güstrow

Freitag:

17:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

 

Bützow

Neue Bahnhofstr. 83
18246 Bützow

 

 

Bankverbindung

Fahrschule Wilke
IBAN:   DE90 1305 0000 0201 125420
BIC:     NOLADE 21 ROS
Bank:  Ostseesparkasse Rostock

HZA Zert

Mit Erfolg zum Führerschein!

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