Stand 27.08.2024
Liebe zukünftige Motorradfahrschüler,
für 2024 und 2025 ist eine Aufnahme nicht mehr möglich! Für Aufstiegsprüfungen haben wir für 2025 in Bad Doberan noch eine geringe Anzahl an verfügbaren Plätzen.
Die Motorradausbildung findet nur in Bützow (nur AM und A1) und Bad Doberan statt!
Für die praktische Zweiradausbildung (AM, A1,A2, A, B196,) benötigt der Fahrschüler geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus:
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- einen eigenen passenden Motorradhelm, Kabelkopfhörer
- Motorradhandschuhe,
- eine enganliegende Motorradjacke,
- Rückenprotektor CE (Norm 1621-2), falls nicht in der Motoradjacke integriert
- eine Motorradhose
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
Klasse AM
Mit dem Führerschein der Klasse AM ist es möglich Leichtkrafträder bis zu einem Hubraum von 50ccm zu führen.
(Mindestalter 15 Jahre)
Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Fahrschülers abhängig ist. Daher ist es möglich, dass die Übungsfahrten variieren- durchnittlich sind ca. 10 Übungsfahrten notwendig, um das Wissen und Können zu vermitteln.
Für den Erwerb des Füherscheins der Klasse AM sollte mit einem Betrag von ca. 1150,-€ geplant werden.
Klasse A1
Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es möglich Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125ccm zu führen.
(Mindestalter 16 Jahre)
Über die Anzahl der Überstunden kann keine verbindliche Auskunft gegenben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Fahrschülers abhängig ist, die Übungsfahrten variieren daher in der Anzahl. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 8 Übungsfahrten notwendig sind um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten müssen laut Fahrschulausbildungsverordung, Sonderfahrten geleistet werden - beim Erwerb der Klasse A1 sind mindestens 5 Überland-, 3 Nacht- und 4 Autobahnfahrten vorgeschrieben.
Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 sollte man mit einem Betrag von 1.950,-€ rechnen.
Klasse A2
Mit dem Führerschein der Klasse A2 ist es möglich mittelschwere Krafträder mit einem Hubraum ab 50ccm zu führen.
(Mindestalter 18 Jahre)
Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Fahrschülers abhängig ist, die Übungsfahrten variieren daher in der Anzahl. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 8 Übungsfahrten notwendig sind um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten müssen laut Fahrschülerausbildungsverordnung, Sonderfahrten geleistet werden- beim Erwerb der Klasse A2 sind mindestens 5 Überland-, 3 Nacht- und 4 Autobahnfahrten vorgeschrieben.
Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A2 sollte mit einem Betrag von ca. 2120,-€ geplant werden.
Klasse A
Mit dem Führerschein der Klasse A ist es möglich schwere Krafträder mit einem Hubraum ab 50ccm zu führen.
(Mindestalter 24 Jahre; 20 Jahre nach 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2; 21 Jahre für dreirädrige Krafträder der Klasse A)
Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit eines jeden Fahrschülers abhängig ist. Die Übungsfahrten variieren daher in der Anzahl. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 8 Übungsfahrten notwendig sind, um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten müssen laut Fahrschülerausbildungsverordnung Sonderfahrten abgeleistet werden- beim Erwerb der Klasse A sind mindestens 5 Überland-, 3 Nacht und 4 Autobahnfahrten vorgeschrieben.
Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A sollte mit einem Betrag von ca. 2120,-€ geplant werden.
Klasse A2 (Aufstieg von A1)
(Mindestalter 18 Jahre; bei 2 Jährigen Vorbesitz A1; ledeglich praktische Prüfung)
Durchschnittlich werden ca. 5 Übungsfahrten benötigt, um das Wissen und Können zu vermitteln. Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben aber auf Wunsch möglich.
Für den Erwerb des Führerscheins A2 Aufstieg sollte mit einem Betrag von 590,-€ geplant werden
Klasse A (Aufstieg von A2)
(Mindestalter 20 Jahre; bei 2 Jährigen Vorbesitz A2; ledeglich praktische Prüfung)
Durchschnittlich werden ca. 5 Übungsfahrten benötigt, um das Wissen und Können zu vermitteln. Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben aber auf Wunsch möglich.
Für den Erwerb des Führerscheins A Aufstieg von A2 sollte mit einem Betrag von ca. 590,-€ geplant werden.
Schlüsselzahl B196 ( Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein)
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen exakt die gleichen Kraftfahrzeuge geführt werden, wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1 und zwar deren Hubraum höchstens 125cm³ beträgt, die maximal 11kW (15 PS) an Motorleistung erbringt und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg beträgt.
( Mindestalter min. 25 Jahre, mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B, kein Aufstieg auf A2 möglich und die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig)
4 Doppelstunden à 90 Minuten Zweiradspezifischen Theorieunterricht und 5 Doppelstunden á 90 Minuten praktisches Fahren. ( je nach Eignung auch mehr Fahrstunden gegen Aufpreis)
Für den Erwerb der Schlüsselzahl B 196 wird mit einer Kursgebühr von ca. 850,-€ geplant.