Klasse BE
(Mindestalter 18; beim begleitenden fahren 17)
Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Fahrschülers abhängig ist. Daher ist es möglich, dass die Übungsfahrten variieren- durchschnittlich sind ca. 6 Übungsfahrten notwendig, um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten schreibt der Gesetzgeber Sonderfahrten vor, beim Erwerb der Klasse BE sind 3 Überland-, 1 Nacht und 1 Autobahnfahrt gesetzlich vorgeschrieben.
Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse BE sollte mit einem Betrag von ca. 1065,- € geplant werden.
Klasse B96
(Mindestalter 18; beim begleitenden fahren 17)
Die Schulung besteht aus 3 Teilen, Theorie am Fahrzeug, Praktische Übungen und Fahren im Realverkehr.
Die Kursgebühr beträgt 875,-€. Der Antrag beim Straßenverkehrsamt beträgt 43,40 €