Mit dem Führerschein der Klasse B/BF17 dürfen Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500Kg
mit höchstens 8 Sitzplätzen (zzgl. Fahrer) geführt werden.
(Mindestalter 18 ; beim begleitenden Fahren 17)
In unserer Fahrschule ist die Ausbildung im Schalt- und Automatikgetriebe möglich!
Über die Anzahl der Übungsfahrten kann keine verbindliche Auskunft gegeben werden, da diese von der Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Schülers abhängig ist. Daher ist es möglich, dass die Übungsfahrten variieren - durchschnittlich sind ca. 28 Übungsfahrten notwendig, um das Wissen und Können zu vermitteln. Zusätzlich zu den Übungsfahrten schreibt der Gesetzgeber Sonderfahrten vor- beim Erwerb der Klasse B sind 5 Überland-, 3 Nacht- und 4 Autobahnfahrten gesetzlich vorgeschrieben.
Für den Erwerb der Klasse B/BF17 sollte mit einem Betrag von ca. 3505,-€ gerechnet werden.