Sehr geehrte Fahrschüler und Fahrschülerinnen,
als ersten Schritt erfolgt die Anmeldung bei uns in der Fahrschule und die Antragstellung bei der Behörde.
Benötigte Formulare und Informationen finden Sie hier aufgeführt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Anmeldung in der Fahrschule !
Folgende Unterlagen werden benötigt.
- Anmeldeformular Führerscheinklassen (PDF Download)
- DS-GVO FS Wilke (PDF Download)
- AGB FS Wilke (PDF Download)
- Anmeldeformular BKF+Module (PDF Download)
Die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt muss weiterhin von jedem Fahrschüler persönlich erfolgen. Eine Antragstellung durch die Fahrschule ist aus Datenschutz-, zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass das Straßenverkehrsamt einer Kontrollpflicht unterliegt. Sie müssen den Antragsteller hinsichtlich seiner z.B. geistigen und körperlichen Voraussetzungen prüfen und die Eignung zum Erwerb der Fahrerlaubnis feststellen.
Selbstständige Antragstellung durch den Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde !
Folgende Unterlagen werden benötigt.
- Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) Für die Anmeldung der Führerscheinklassen C1/C/C1E/CE ist einen ärztliche- und augenärztliche Bescheinigung erforderlich.
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (die Bescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht mehr aus)
- Antrag auf Erteilung einer Führerscheinklasse mit Stempel und Unterschrift der Fahrschule plus Informationsblatt zur Schlüsselzahl B197 ( diese Dokumente liegen der Fahrschulmappe, die am ersten Theorietag in der Filiale vom Fahrlehrer ausgehändigt werden, bei.)
+ (für das Begleitende Fahren ab 17)
- Kopie Führerschein / Personalausweis der Begleitperson beim BF 17
- Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zum „Begleitenden Fahren ab 17 “ (PDF Download)
- Anlage zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17“ (PDF Download)
- Information DS-GVO (Landkreis Rostock) (PDF Download)
+ (für Minderjährige Antragstellende die nicht das Begleitende Fahren beantragen)
- Beiblatt für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Minderjährige Antragsteller (nicht Bf17)
(PDF Download)
Die Führerscheinstellen Bad Doberan, Güstrow und die Hansestadt Rostock sind nur noch mit Termin zu besuchen.
Straßenverkehrsamt Bad Doberan
Am Waldrand 3
18209 Bad Doberan
Öffnungszeiten:
Mo: 8:30 - 12:00 Uhr
Di: 8:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do: 8:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr
Fr: 8:30 - 12:00 Uhr
Fahrerlaubnisbehörde Güstrow
Parumer Weg 33
18273 Güstrow
Öffnungszeiten:
Mo: 8:30 - 12:00 Uhr
Di: 8:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do: 8:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr
Fr: 8:30 - 12:00 Uhr
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörden
kosten können abweichen
Ersterwerb: (mit Probezeit) 44,70 €
ggf. Gebühr Direktversand 5,10 €
Doppelklasse: 51,10 €
Erweiterung: (mit Probezeit) 44,70 €
ggf. Gebühr Direktversand 5,10 €
BF 17: (mit Probezeit) 44,70 €
zzgl. je Begleitperson 11,80 €
ggf. Gebühr Direktversand 5,10 €
Eintragung Schlüsselzahl 197: 28,60 €
Bad Doberan
Kröpeliner Str. 4
18209 Bad Doberan
Montag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 18.30 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr – 11:30 Uhr,
13:00 Uhr – 15.00 Uhr
Rostock
Dethardingstraße 94
18057 Rostock
Donnerstag:
Güstrow
Neue Straße 43
18273 Güstrow
Freitag:
Bützow
Neue Bahnhofstr. 83
18246 Bützow
Donnerstag:
17:30 Uhr - 18:30 Uhr