Technik und Innovation
Neue Anforderungen und Normen einer nachhaltigen Mobilität erfordern die Veränderung von Technik und Innovationen. Dieses hat nunmehr Auswirkungen auf die Antriebstechnologien unserer Ausbildungsfahrzeuge. Der CO2 Ausstoß ist dabei unter anderem eine Kennzahlengröße, der wir uns mit unserem Fuhrpark stellen wollen und müssen. Für die Fahrschule Wilke bedeutet dieses, dass wir unseren Fuhrpark vom herkömmlichen Antrieb „Schalter“ sukzessive auf „Automatik“ umstellen – wir folgen damit den Automobilherstellern, die zukunftsweisend nur noch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe ausliefern. Dem einhergehend sehen wir uns gezwungen, die Führerscheinausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B zukünftig nur noch mit der Schlüsselzahl 197 anzubieten. Mit dieser Vorgehensweise schaffen wir die Voraussetzung, dem Fahrschüler im Rahmen der Ausbildung für die Führerscheinklasse B197 beide Antriebstechnologien zu schulen sowie die dazugehörigen nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu festigen.
Ausbildungsablauf
Die Ausbildung in der Führerscheinklasse B197 wird mit einem PKW „Schaltgetriebe“ und „Automatikgetriebe“ parallel durchgeführt - Vorteil: Es werden beiden Fahrzeugarten ausgebildet!
Der Fahrschüler fährt die letzten Fahrstunden und die praktische Prüfung mit dem Automatikfahrzeug.
Keine versteckten Kosten
Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass ggf. weniger Fahrstunden nötig sind, da die Bedienung des Automatikfahrzeugs einfacher ist. Bei der Ausbildung der Klasse B197 entstehen bei der Fahrschule keine Mehrkosten.
Vorteil
Der Prüfungsstress verringert sich! Die Angst den falschen Gang zu wählen oder das Fahrzeug abzuwürgen entfällt komplett. Die volle Aufmerksamkeit gilt dem Straßenverkehr.
Der Gesetzgeber
Bei der Führerscheinklasse B197 müssen mindestens 10 Übungsfahrten auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Nach dem Abschuss der Ausbildung muss eine 15 Minütige Testfahrt beim Fahrlehrer erfolgen. Diese Fahrstunden werden im Rahmen der Ausbildung absolviert und sind nicht zusätzlich.
Noch wichtig zu wissen
Bei Erweiterung der Führerscheinklassen, wie z.B. BE (Anhänger) oder C,CE (LKW + Anhänger) gibt es besondere Regelungen.
Wird die jeweilige Führerscheinprüfung (z.B. BE) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert, wird die Schlüsselzahl B197 ausgetragen und es erfolgt dann automatisch der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ohne Einschränkung. Wird die Führerscheinprüfung (z.B. BE) mit einem Automatikfahrzeug absolviert, dann wird im Führerschein die Fahrerlaubnisklasse BE mit der Schlüsselzahl 78 eingetragen. In diesem Fall darf dann nur ein Fahrzeug mit einem Automatikgetriebe in der Anhängerkombination gefahren werden. Analog verhält es sich bei der Ausbildung für die Klassen C und CE. Sollen die Beschränkung im Führerschein generell entfallen, kann im Vorfeld eine verkürzte Prüfung mit einem PKW – Schaltgetriebe absolviert werden.